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Liederkranz Warthausen

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Satzung


Die ersten, noch vorhandenen Statuten des Männer-Gesang-Verein "Liederkranz" in Warthausen stammen aus dem Jahr 1911. Als Aufnahmebedingungen galten damals:

  • ein Alter von 18 Jahren
  • die nötigen Fähigkeiten eines Sängers, die vom Dirigenten zu prüfen sind
  • ein guter Ruf

Am 22.11.1968 wurde die am 31.1.1953 beschlossene Satzung des Männergesangvereins "Liederkranz Warthausen" unter der Nr. 104 in das Vereinsregister des Amtsgericht Biberach eingetragen. Nach der Gründung des gemischten Chores wurde am 5. Januar 1983 die neue Satzung beschlossen. In gutem Glauben, dass diese Satzung eingetragen war, lebte der Verein beinahe 20 Jahre nach dieser Satzung. Bei der Meldung der neu gewählten Schriftführerin im Jahre 2002 stellte sich heraus, dass diese Satzung nie beim Amtsgericht eingereicht wurde. Am 12. Juni 2002 wurde nun diese Satzung in das Vereinsregister eingetragen und die Kassenführerin sowie die Kassierin gemeldet. Die Eingliederung von Chorisma machte eine erneute Satzungsänderung notwendig. In der 139. Jahreshauptversammlung wurde die Möglichkeit der Abteilungsbildung beschlossen. Die Wahl der Rechnungsprüfer wurde aus den Aufgaben der Hauptversammlung gestrichen. Am 05.04.2004 wurde die Satzungsänderung in das Vereinsregister der Amtsgerichts Biberach unter VR 104 eingetragen.

Neue Satzung

Nach dem Beschluss der Jahreshauptversammlung 2010, trafen sich in mehreren Sitzungen der Vorsitzende des Liederkranz sowie die Chorsprecher von Chorisma, um eine neue Satzung zu erarbeiten. Es war nicht einfach, denn im Internet sind zwar viele Satzungen zun finden, aber kaum welche, die die Regelung der Abteilungen entsprechend beschreiben.
In den Abteilungen, sprich den Chören, spielt die eigentliche Musik und dieser Umstand sollte die neue Satzung widerspiegeln. Es wird natürlich einen geschäftsführenden Vorstand geben und der sollte aus allen Chören gebildet werden. Die Hauptarbeit sollte aber in den jeweiligen Abteilungen durch Abteilungsordnungen geregelt werden.
Der Satzungsentwurf wurde dem Vereinsgericht und dem Finanzamt zur Durchsicht zugeschickt und von beiden Seiten kam das OK. Die Satzung wurde am 14.01.2011 einstimmig für gut empfunden. Am 08. Januar 2011 kam vom Vereinsgericht die Bestätigung, dass die neue Satzung in das Vereinsregister aufgenommen worden ist.

Seit 2014 ist das Registergericht beim Amtsgericht Ulm angesiedelt. Die neue Geschäftsnummer ist: VR 640104

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